Positionen des Bundesverbandes der Betreiber medizinischer Versorgungszentren

Studie: "Evidenz hilft: Beeinflusst die Übernahme durch private, nicht-ärztliche Kapitalgeber das Abrechnungsverhalten von MVZ?"

Die anhaltende Debatte um Medizinische Versorgungszentren (MVZ) wird durch unbegründete Unterstellungen weiter befeuert. Um einen evidenzbasierten gesundheitspolitischen Entscheidungsprozess zu fördern, der eine patientenzentrierte und qualitätsorientierte Regulierung anstrebt, haben der Verband der Akkreditierten Labore in der Medizin (ALM e.V.) und der Bundesverband der Betreiber Medizinischer Versorgungszentren (BBMV e.V.) Prof. Dr. Frank-Ulrich Fricke, Professor für Gesundheitsökonomie an der Technischen Hochschule Nürnberg, mit der Erstellung einer Studie beauftragt.

Mit der Studie „Evidenz hilft: Beeinflusst die Übernahme durch private, nicht-ärztliche Kapitalgeber das Abrechnungsverhalten von MVZ?“ wird aufgezeigt, dass die Einhaltung der geltenden regulativen Rahmenbedingungen durch die Selbstverwaltung überprüft werden und eine datenbasierte Grundlage für mögliche weitere gesetzliche Vorhaben geschaffen werden kann.

  • Studie „Evidenz hilft: Beeinflusst die Übernahme durch private, nicht-ärztliche Kapitalgeber das Abrechnungsverhalten von MVZ?“

BBMV-Stellungnahme zum Entschließungsantrag des Bundesrates "Schaffung eines MVZ-Regulierungsgesetzes"

Der Bundesrat hat am 16.06.2023 mit einem Entschließungsantrag zur Schaffung eines MVZ-Regulierungsgesetz (Drs. 211/23) das Bundesministerium für Gesundheit zu einer strengeren Regulierung Medizinischer Versorgungszentren (MVZ) aufgefordert. Die Forderungen der Länder treffen auf starke Kritik aus der Praxis. Der Bundesverbands der Betreiber medizinischer Versorgungszentren (BBMV) warnt in einer Stellungnahme vor einer Verschlechterung der wohnortnahen haus- und fachärztlichen Versorgung, sollten MVZ-Gründungen und deren Betrieb eingeschränkt oder erschwert werden. 

  • BBMV-Stellungnahme zum Entschließungsantrag des Bundesrates "Schaffung eines MVZ-Regulierungsgesetz (BRat-Drs. 211/23)

BBMV-Stellungnahme zum Referentenentwurf Hybrid-DRG-Verordnung

Im Zuge der Verbändebeteiligung hat der BBMV eine Stellungnahme ggü. dem Bundesministerium für Gesundheit zum Referentenentwurf einer Verordnung zu einer speziellen sektorgleichen Vergütung (Hybrid-DRG-V) abgegeben. Die Stellungnahme können Sie hier nachlesen.

  • BBMV-Stellungnahme zum Referentenentwurf einer Verordnung zu einer speziellen sektorgleichen Vergütung (Hybrid-DRG-V)

Rechtsgutachten zu Grenzen und Hürden weiterer MVZ-Regulierung

Eine weitere gesetzliche Einschränkung für MVZ-Betreiber sind enge verfassungsrechtliche Grenzen gesetzt. Zu diesem Schluss kommt ein Rechtsgutachten von Prof. Dr. Martin Burgi, Ordinarius für Öffentliches Recht und Europarecht an der LMU München im Auftrag des Bundesverbandes der Betreiber medizinischer Versorgungszentren (BBMV).

  • Rechtsgutachten: Verfassungs- und europarechtliche Grenzen verschärfter und neuer Verbote und Beschränkungen betreffend die Träger- und Inhaberstrukturen von Medizinischen Versorgungszentren

Presseschau

Tagesspiegel Background Gesundheit &

E-Health vom 23. Mai 2023:

Juristisch auf wackeligen Füßen

Ärztenachrichtendienst 24. Mai 2023:

"Bevor wir weiter regulieren, brauchen wir gute Daten"

Gesundheitsrecht.blog Nr. 24, 2023 vom 5. Juni 2023:

Rechtliche Grenzen einer MVZ-Reform. Recht und Vorurteil.


BBMV-Stellungnahme zu den Regulierungsvorschlägen für MVZ der Bundesärztekammer

Grundsätzlich besteht aus Sicht des Bundesverbands der Betreiber medizinischer Versorgungszentren (BBMV) kein Handlungsbedarf, der sich auf einzelne Träger- und Inhaberstrukturen von Medizinischen Versorgungszentren (MVZ) bezieht. Somit wird die grundlegende Prämisse des Positionspapiers der Bundesärztekammer insgesamt abgelehnt. 

  • BBMV-Stellungnahme zu den Regulierungsvorschlägen der Bundesärztekammer

Presseschau

Tagesspiegel Background Gesundheit & 

E-Health vom 22. März 2023:

BBMV: Regulierung gefährdet Versorgung


Memorandum: Die Rolle von MVZ in der ambulanten medizinischen Versorgung – besteht regulatorischer Handlungsbedarf?

Die Debatte um Medizinische Versorgungszentren (MVZ) reißt nicht ab. Nach der Ankündigung von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach, im ersten Quartal 2023 einen entsprechenden Gesetzesentwurf vorzulegen, wurden im Januar 2023 u. a. ein Positionspapier der Bundesärztekammer sowie die Antwort der Bundesregierung auf eine kleine Anfrage der CDU/CSU-Bundestagsfraktion zum Thema bekannt.

Auf Initiative des Bundesverbands der Betreiber Medizinischer Versorgungszentren (BBMV) und des Verbands Akkreditierte Labore in der Medizin e.V. (ALM) haben Prof. Dr. Frank-Ulrich Fricke, Werner Köhler sowie Dr. Stephan Rau den Diskussionsbeitrag „Die Rolle von MVZ in der ambulanten medizinischen Versorgung – besteht regulatorischer Handlungsbedarf?“ in einem Memorandum verfasst.  

  • Fricke, Köhler, Rau - Die Rolle von MVZ in der ambulanten Versorgung - steht regulatorischer Handlungsbedarf?

Presseschau

Ärztenachrichtendienst vom 15. Februar 2023:
Gutachter kritisieren angedachte Beschränkung für Investoren-MVZ

Tagesspiegel Background Gesundheit &

E-Health vom 15. Februar 2023:

Experten warnen vor Zulassungsbeschränkungen


Rechtliche Einschätzung zum regulatorischen Reformbedarf für investorengetragene MVZ

Prof. Dr. Jens Prütting vom Institut für Medizinrecht der Bucerius Law School hat eine rechtliche Einschätzung zu "Investorenbetriebene Medizinische Versorgungszentren in der ambulanten Versorgung: Regulatorischer Reformbedarf für Marktzugang und  Marktverhalten?" verfasst. In seiner Analyse kommt er zu dem Schluss, dass viele der im Raum befindlichen Regulierungsvorschläge der Maßgabe der Angemessenheit nicht entsprechen. Sie können den Aufsatz hier in Gänze runterladen.

  • Prütting, J., Hügel, M.G. Investorenbetriebene Medizinische Versorgungszentren in der ambulanten Versorgung: Regulatorischer Reformbedarf für Marktzugang und Marktverhalten?. MedR 40, 975–984 (2022).

Fact Sheet: MVZ-Gruppen in der ambulanten Versorgung

Welche Vorteile haben MVZ-Gruppen in der Sicherstellung der ambulanten Versorgung, für den ärztlichen Nachwuchs und Patientinnen und Patienten? Unser Fact Sheet gibt darauf kurze und knappe Antworten.

 

  • Fact Sheet: MVZ-Gruppen in der ambulanten Versorgung

Befragung angestellter Ärztinnen und Ärzten in MVZ

In der gesundheitspolitischen Diskussion über MVZ mit Kapitalbeteiligung wurde bislang die Einschätzung von Ärztinnen und Ärzten weitgehend vernachlässigt. Der BBMV e.V. hat das Institut für Gesundheitsökonomik (IfG) beauftragt, in einer Studie die Meinung der in MVZ mit Kapitalbeteiligung angestellten Ärztinnen und Ärzte zu den Arbeitsbedingungen abzufragen. Dabei zeigt sich, dass die Ärztinnen und Ärzte die Versorgung in MVZ  als überdurchschnittlich bewerten. Neben mehr Zeit für Patientinnen und Patienten heben Befragte auch das insgesamt gute Arbeitsumfeld hervor.

 

  • Institut für Gesundheitsökonomik (IfG) - MVZ mit Kapitalbeteiligung im Meinungsbild der dort beschäftigten Ärztinnen und Ärzte

Stellungnahme des BBMV zur IGES-Studie der KV Bayerns

Die KV Bayerns hat am 7. April 2022 eine Studie des IGES-Instituts vom 7. Dezember 2021 mit dem Titel: Versorgungsanalysen zu MVZ im Bereich der KV Bayerns mit besonderem Augenmerk auf MVZ in Eigentum von Finanzinvestoren zum Abrechungsverhalten von sog. „PEG-MVZ“ veröffentlich. Der BBMV nimmt hierzu ergänzend Stellung.

  • Stellungnahme des BBMV zur IGES-Studie der KV Bayerns


Punkte zur 20. Wahlperiode

In der 20. Wahlperiode gilt es die ambulante Gesundheitsversorgung zukunftsfest zu machen. Als BBMV sind wir uns sicher, diese Herausforderungen lassen sich nur gemeinsam bewältigen. Unsere Leitmotive sind dabei eine hochwertige Versorgungsqualität für Patientinnen und Patienten sowie freier und fairer Wettbewerb durch die Gesundheitsanbieter. Von der nächsten Bundesregierung erwarten wir ein Bekenntnis zur Trägervielfalt, eine Stärkung der Position angestellter Ärztinnen und Ärzte, der ländlichen Versorgung und der Aus- und Weiterbildung von Ärztinnen, Ärzten und medizinischem Fachpersonal. 

  • Punkte des BBMV für die 20. Wahlperiode


Gutachten vom Institut für Gesundheitsökonomik

Das Institut für Gesundheitsökonomik (IfG) hat im Auftrag des Bundesverbandes der Betreiber medizinischer Versorgungszentren Ärztinnen und Ärzten, sowie medizinischem Fachpersonal in MVZ mit Kapitalbeteiligung über ihren Arbeitsalltag, Freiberuflichkeit und medizinische Versorgungsqualität befragt. Hier können Sie das Gutachten downloaden.

  • Institut für Gesundheitsökonomik (IfG) – Darstellung und Bewertung der ambulant-ärztlichen Versorgung in Deutschland durch Medizinische Versorgungszentren mit Kapitalbeteiligung


Stellungnahmen unserer BBMV Vorstandsmitglieder

Im Folgenden können Sie die Stellungnahmen unserer sachverständigen Vorstandsmitglieder für die öffentliche Anhörung des Ausschusses für Gesundheit des Deutschen Bundestages am 4. März 2020, Bundestags-Drucksache 19/14372 „Kapitalinteressen in der Gesundheitsversorgung offenlegen“ downloaden.

  • Stellungnahme von Frau Stauch-Eckmann
  • Stellungnahme von Herrn Dr. med. Schayan-Araghi