Eine weitere gesetzliche Einschränkung für MVZ-Betreiber sind enge verfassungsrechtliche Grenzen gesetzt. Zu diesem Schluss kommt ein Rechtsgutachten von Prof. Dr. Martin Burgi, Ordinarius für Öffentliches Recht und Europarecht an der LMU München im Auftrag des Bundesverbandes der Betreiber medizinischer Versorgungszentren (BBMV).
Bundesverband der Betreiber medizinischer Versorgungszentren e.V.
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