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BBMV-Statement zu den Forderungen des GKV-Spitzenverbandes

 

Berlin, den 05.09.2025 | Der Vorschlag des GKV-Spitzenverbandes zur „stringenten Umsetzung einer einnahmenorientierten Ausgabenpolitik“ in der gesetzlichen Krankenversicherung wirft für die ambulante Versorgung erhebliche Fragen auf. Die vorgesehene strikte Begrenzung der Vergütungsentwicklung auf die Veränderungsrate der Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds klingt zunächst nachvollziehbar, birgt aber die Gefahr, dass notwendige Anpassungen an Kostensteigerungen in den Praxen nicht mehr adäquat berücksichtigt werden.

 

Besonders kritisch sind Vorhaben wie die Rücknahme der Entbudgetierung für Hausärztinnen und Hausärzte oder die geplante Ausweitung des Beitragssatzstabilitätsgrundsatzes auf bislang extrabudgetär vergütete Leistungen, darunter fallen etwa Impfungen und Vorsorgeuntersuchungen. Sibylle Stauch-Eckmann, Vorsitzende des Bundesverbandes der Betreiber medizinischer Versorgungszentren e.V. (BBMV) zeigt sich besorgt: „Solche Schritte würden die Praxen unmittelbar schwächen: Schon heute ist die Personalsituation angespannt, und steigende Gehälter können kaum refinanziert werden. Dies hat direkte Folgen für die Patientinnen und Patienten – von längeren Wartezeiten bis hin zum Abbau von Sprechstunden.“

Gerade jetzt, wo Praxen unter steigenden Personal- und Sachkosten sowie dem hohen Investitionsbedarf in moderne Diagnostik, IT und digitale Anwendungen stehen, braucht es Planungssicherheit und finanzielle Spielräume statt zusätzlicher Kürzungen. Andernfalls droht eine Schwächung der ambulanten Strukturen, die für eine flächendeckende Versorgung unverzichtbar sind.

 

„Wir sehen die Gefahr, dass solche Vorschläge nicht nur die Attraktivität der vertragsärztlichen Tätigkeit weiter mindern, sondern auch dringend notwendige Investitionen in Medizintechnik, Digitalisierung und innovative Versorgungsmodelle blockieren. Private Investitionen leisten heute schon einen unverzichtbaren Beitrag, gerade in einer Phase, in der der Staat diese Mittel allein nicht bereitstellen kann. Sie tragen wesentlich dazu bei, die ambulante Versorgung zukunftsfest aufzustellen“, so Stauch-Eckmann weiter. Würden die Forderungen des GKV-Spitzenverbandes umgesetzt, gefährde dies nicht nur die Wirtschaftlichkeit von Praxen, sondern auch die Bereitschaft, in die ambulante Versorgung zu investieren.

Beitragssatzstabilität darf nicht zulasten einer qualitativ hochwertigen und zukunftsfähigen ambulanten Versorgung gehen.

 

Die Mitglieder des BBMV betreiben bundesweit haus- und fachärztliche Medizinische Versorgungszentren, beispielsweise im Bereich der Allgemeinmedizin, Orthopädie, Augenheilkunde, Dermatologie, Radiologie, Endokrinologie, in vitro Diagnostik oder Onkologie. Mit über 3.300 angestellten Ärztinnen und Ärzten sowie über 21.000 Beschäftigten tragen sie flächendeckend zur medizinischen Versorgung bei.