Berlin, 12.07.2024 | Der Bundesrat hat in seinen Empfehlungen zum Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GVSG) eine gesetzliche Regelung empfohlen, um zu verhindern, dass MVZ mit nicht-ärztlichen Kapitalgebern ihre Versorgungskapazitäten in lukrative Ballungsgebiete verlegen würden und gleichzeitig einen stärkeren Fokus auf umsatzsteigernde Leistungen legen würden.
Unsere Mitgliedsunternehmen legen großen Wert auf eine qualitativ hochwertige und vor allem umfassende Ausbildung. Allein schon um diesem Anspruch gerecht werden zu können, bieten unsere MVZ ein breites Spektrum der medizinischen Behandlung an.
Im stationären Bereich geht die Entwicklung bereits dahin, zur Verbesserung der Qualität bestimmte (komplexere) Leistungen auf größere Zentren zu fokussieren.
Dementsprechend sind auch im ambulanten Bereich operativ/chirurgisch spezialisierte Zentren sinnvoll, um die Qualität zu steigern. Es ist unabhängig von der Trägerschaft so, dass nicht an allen Standorten das gesamte Spektrum abgebildet werden kann. Im Netzwerk von MVZ-Gruppen finden daher konservative Therapien und Operationen in der Regel an unterschiedlichen Standorten statt. Darüber hinaus sollte Ärztinnen und Ärzten der Freiraum für eine Subspezialisierung in ihrem jeweiligen Fachgebiet erhalten bleiben.
„Eine flächendeckende medizinische Versorgung sicherzustellen ist nicht ausschließlich Aufgabe von medizinischen Versorgungszentren mit privaten, nicht-ärztlichen Kapitalgebern. Lösungsvorschläge müssen deshalb immer trägerunabhängig gedacht werden“, so die Vorsitzende des Bundesverbandes medizinischer Versorgungszentren e.V., Sibylle Stauch-Eckmann. „Weiterhin müssen die Kassenärztliche Vereinigungen (KVen) ihre vorhandenen Instrumente nutzen, um Fehlverhalten aufzuklären. Wenn bei einer Plausibilitätsprüfung der KV auffällt, dass ein Sitz nicht mit ausreichenden und sinnvollen Leistungen gefüllt wird, drohen heute schon Honorarkürzungen. “.
Grundsätzlich lässt sich festhalten, dass der Gesetzgeber die dringend benötigten Reformen von EBM und GÖA nicht umgesetzt hat und somit falsche Vergütungsanreize setzt. MVZ-Gruppen profitieren von Skaleneffekten und Effizienzgewinnen. Diese werden nicht durch die Einschränkung des Leistungsspektrums erzielt, sondern durch die Bündelung von Ressourcen. „Eine MVZ-Gruppe kann Ressourcen an Standorten bündeln und diese effizienter einsetzen als dies in kleineren Einheiten möglich ist. Das erlaubt den Gruppen nicht nur Skaleneffekte zu erzielen, sondern hilft gleichzeitig dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken“, so Stauch-Eckmann.