Berlin, 30.10.2023 | Der Bundesrat fordert mit seinem Entschließungsantrag eine strengere Regulierung Medizinischer Versorgungszentren (MVZ). Das Bundesgesundheitsministerium soll ein entsprechendes „MVZ-Regulierungsgesetz“ vorlegen und beispielsweise die Gründungsmöglichkeiten für MVZ-Gruppen durch Versorgungshöchstquoten einschränken.
Insgesamt treffen die Forderungen der Länder auf starke Kritik aus der Praxis. Der Bundesverband der Betreiber medizinischer Versorgungszentren e.V. (BBMV) hat dazu heute eine Stellungnahme an die Bundestagsabgeordneten des Gesundheitsausschusses versendet. Die Vorsitzende des BBMV warnt vor einer Verschlechterung der wohnortnahen haus- und fachärztlichen Versorgung, sollten MVZ-Gründungen erschwert werden. „Wir brauchen eine Sicherstellung der flächendeckenden Gesundheitsversorgung und einheitliche Regeln für Alle. Eine Einschränkung einzelner Gruppen und ein damit verbundener Versorgungsnotstand passen für mich nicht zusammen, so Sibylle Stauch-Eckmann.
Die Einführung der vorgeschlagenen Versorgungshöchstquoten in der haus- und fachärztlichen Versorgung führen zu einer schlechteren medizinischen Versorgung in ländlichen Regionen und fördern aufgrund der vertragsärztlichen Bedarfsplanung mit den Zulassungsbeschränkungen nach § 103 Abs. 1 Satz 2 SGB V sogar noch die Bildung lokaler Oligopol- und Monopolsituationen. Auch der Verfassungsrechtler Prof. Dr. Martin Burgi kommt in seinem Rechtsgutachten „unüberwindbare verfassungs- und europarechtliche Grenzen“ zu dem Schluss, dass der Vorschlag aus versorgungspolitischen und verfassungsrechtlichen Erwägungen strikt abzulehnen ist.
Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) will trotzdem den rechtlichen Rahmen so weit wie möglich ausnutzen, betont der zuständige Abteilungsleiter in einer Pressemitteilung Mitte Oktober.
Mehr als ein Drittel der ambulant tätigen Ärzte sind über 60 Jahre und damit kurz vor dem Ruhestandsalter. Immer schwieriger finden diese Ärzte eine Nachfolge für ihre Arztpraxis. Medizinische Versorgungszentren werden daher als eine mögliche Alternative zur Sicherstellung der ambulanten Versorgung angesehen. „Statt MVZ-Gruppen einzuschränken, muss Politik dafür sorgen, dass auch weiterhin alle Möglichkeiten, die medizinische Versorgung vor Ort sicherzustellen, erhalten bleiben.“, betont die BBMV-Vorsitzende.
Die Stellungnahme des BBMV zum Entschließungsantrags des Bundesrates "Schaffung eines MVZ-Regulierungsgesetzes" vom 16. Juni 2023 (Drs. 211/23) finden Sie hier.