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MVZ-Regulierung: Kassen und Landesgesundheitsminister gehen unterschiedliche Wege

Berlin, 30.03.2023 | GKV-Spitzenverband und die Gesundheitsministerkonferenz (GMK) haben kürzlich je eigene Vorschläge zur MVZ-Regulierung vorgelegt. Dabei schlagen Kassen und GMK unterschiedliche Wege ein.

So macht der GKV-Spitzenverband in seinem Positionspapier vom 22. März 2023 insgesamt sechs Vorschläge, die einen Handlungsrahmen für die Leistungserbringung durch MVZ vorgeben, die aber darüber hinaus auch für alle ambulanten Leistungserbringer – Einzelpraxis, Berufsausübungsgemeinschaft und MVZ – Geltung haben sollen. Dabei bekennen sich die Kassen ausdrücklich zu der Trägervielfalt in der ambulanten Versorgung unter Einbezug nichtärztlicher Kapitalgeber und betonen auch die Vorteile von MVZ-Gruppen für Ärztinnen und Ärzte sowie Patientinnen und Patienten.

 

„Wir begrüßen das ausdrückliche Bekenntnis zur Trägervielfalt und der Möglichkeit privater, nichtärztlicher Investitionen in die ambulante Gesundheitsversorgung des GKV-Spitzenverbandes“, so die BBMV-Vorsitzende Sibylle Stauch-Eckmann. „Der Weg, einen allgemeingültigen Rahmen für alle ambulanten Leistungserbringer zu schaffen, ist sicherlich zielführender als der versuchte, faktische Ausschluss bestimmter MVZ-Träger und Inhaber.“

 

Insgesamt nimmt die BBMV-Vorsitzende eine Versachlichung der Debatte wahr, insbesondere auf Seiten der Kassen. Bereits im letzten Jahr hatte der Verband der Ersatzkassen (vdek) einen Vorschlag für eine MVZ-Regulierung gemacht, der allgemeingültige Rahmenbedingungen vorsieht, bei deren Sicherstellung sogar ein unmittelbarer Marktzugang für nichtärztliche Kapitalgeber vorgesehen wird.  

 

„Natürlich sind auch in den Kassen-Vorschlägen aus unserer Sicht Punkte, die einer intensiven Diskussion bedürfen und die wir kritisch sehen. Allerdings bietet die Herangehensweise und die Sachlichkeit in den Papieren eine geeignete Grundlage für eine zielführende Diskussion“, ordnet Sibylle Stauch-Eckmann die verschiedenen Positionspapiere ein.

 

Anders hingegen die Beschlüsse der Landesgesundheitsminister unter Federführung Bayerns vom 27. März 2023. Insgesamt neun Maßnahmen legte die GMK vor, die sich in der Grundausrichtung gezielt gegen MVZ-Gruppen richten. Allerdings fiel der Beschluss der Länder diesmal nicht einstimmig aus, wie aus einer Pressemitteilung des bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege zu entnehmen ist.

 

„Die Landesgesundheitsminister verkennen nach wie vor, dass Inhaber- und Trägerschaft eines MVZ kein geeignetes Kriterium für eine patientenorientierte Weiterentwicklung des Rechtsrahmens darstellen“, betont die BBMV-Vorsitzende und fährt fort: „Die ambulante Gesundheitsversorgung steht vor einem Umbruch: gesellschaftlicher und demografischer Wandel, geänderte Erwartungen an den Arztberuf, sowie Ambulantisierung und Digitalisierung bedürften dringen einer umfassenden Beschäftigung der Politik. Da hilft es der Patientenversorgung wenig, sich an einzelnen Versorgungsformen abzuarbeiten und die Realitäten zu ignorieren.“

 

Die BBMV-Vorsitzende erinnert daran, dass der MVZ-Regulierung verfassungsrechtliche Grenzen gesetzt sind, etwa durch das Gleichheitsgebot und die Berufsausübungsfreiheit. Das gilt insbesondere dann, wenn einschränkende Regelungen sich nur gegen eine bestimmte Inhaber- oder Trägerschaft richten, ohne dass es Evidenzen für eine Verschlechterung oder Gefährdung der Versorgung gibt. Das hat unter anderem das Gutachten im Auftrag des Bundesgesundheitsministeriums und das Memorandum im Auftrag von BBMV und ALM verdeutlicht.

 

„Der GMK-Beschluss bestätigt mich in der Auffassung, dass wir eine transparente und valide Datengrundlage brauchen. Obwohl mittlerweile zahlreiche Untersuchungen und schriftliche Stellungnahmen des Bundesgesundheitsministeriums vorliegen, halten sich selbst bei den Landesgesundheitsministern Vorurteile und längst widerlegte Behauptungen hartnäckig. Transparenz für Patientinnen und Patienten, aber auch für Politik und Öffentlichkeit muss dabei der erste Schritt sein. Erst danach lässt sich beurteilen, ob, wo und bei wem es gegebenenfalls zu Fehlentwicklungen kommt. Diese kann man dann mit dem vorhandenen Instrumentenkasten beheben. Was wir aktuell sicher nicht benötigen, sind Einschränkungen für MVZ oder andere Leistungserbringer, die quasi blind aus der Hüfte geschossen werden.“, schließt Sibylle Stauch-Eckmann.

 

 

Über den Bundesverband der Betreiber medizinischer Versorgungszentren – BBMV e.V.

 

Der Bundesverband der Betreiber medizinischer Versorgungszentren e.V. setzt sich für eine breite Trägervielfalt und die bestmögliche Versorgungsqualität für Patientinnen und Patienten im ambulanten Gesundheitssektor ein. Die Mitglieder betreiben bundesweit Medizinische Versorgungszentren (MVZ) und Zweigpraxen und tragen so zur wohnortnahen haus- und fachärztlichen Versorgung bei. Um diese Investitionen in die Qualität der Gesundheitsversorgung tätigen zu können, greifen sie auf private, nichtärztliche Kapitalgeber zurück.