Berlin, 15. Februar 2023 | Im Rahmen der aktuellen Debatte um Medizinische Versorgungszentren (MVZ) wurde heute in einer Pressekonferenz in Berlin das Memorandum mit dem Titel „Die Rolle von MVZ in der ambulanten medizinischen Versorgung – besteht regulatorischer Handlungsbedarf?“ vorgestellt. Der Diskussionsbeitrag wurde auf Initiative des Bundesverbands der Betreiber Medizinischer Versorgungszentren (BBMV) und des Verbands Akkreditierte Labore in der Medizin e.V. (ALM) von Prof. Dr. Frank-Ulrich Fricke, Werner Köhler sowie Dr. Stephan Rau verfasst.
Zum Thema wurden bereits zahlreiche Studien und Positionspapiere veröffentlicht. Im Kern wird in dem heute veröffentlichten Memorandum deutlich, dass es in allen bisherigen Studien keine Anhaltspunkte dafür gibt, dass unterschiedliche Kapitalgeberstrukturen die ambulante Versorgung verschlechtern oder verteuern. Es gibt keine Evidenz dafür, dass Kapitalinteressen ärztliche Entscheidungen beeinflussen oder eine Zunahme von MVZ der Versorgung von Patientinnen und Patienten schadet. Mit Blick auf die drängenden strukturellen Herausforderungen in der medizinischen Versorgung ist ein qualitätsorientierter Wettbewerb mit einer größtmöglichen Vielzahl an Versorgungsformen, Trägern und Kapitalgebern notwendig. Das schließt MVZ sowie nicht-ärztliche, private Kapitalgeber auch aus dem Grund ausdrücklich mit ein, dass Renditeorientierung ein Merkmal aller Kapitalgeber im Gesundheitswesen ist. Mithilfe adäquater rechtlicher Rahmenbedingungen lassen sich negative Auswirkungen auf die Versorgungsqualität minimieren und notwendige Investitionen fördern.
„Das Memorandum zeigt erneut: Träger- oder Inhaberschaft sind kein geeignetes Kriterium für eine gesetzliche Regulierung.“, betont die Vorsitzende des Bundesverbands der Betreiber medizinischer Versorgungszenten (BBMV) e.V., Sibylle Stauch-Eckmann. „Das Memorandum zeigt erneut, dass es keinen Zusammenhang zwischen der in MVZ geleisteten Patientenversorgung und der Inhaber- oder Trägerschaft gibt. Leider gerät auf Grund dieser Diskussion, die wirklich wichtige Frage aus dem Blick, wie wir in Deutschland auch in Zukunft eine gute und wohnortnahe Gesundheitsversorgung sicherstellen können? Ich bin mir sicher, dass MVZ-Gruppen hier ein wichtiger Teil der Lösung sind. Die Potentiale dieser Versorgungsform müssen ohne Scheuklappen in die politische Diskussion einbezogen werden.“, so Stauch-Eckmann.
„Ein qualitätsorientierter Wettbewerb in der medizinischen Versorgung braucht keine weiteren Einschränkungen.“, so der Vorsitzende der Akkreditierten Labore in der Medizin e.V., Dr. Michael Müller. „Es ist fraglich, wie weitere Beschränkungen die ambulante Versorgungssituation verbessern sollen. Mit dem heute vorgelegten Memorandum leisten ALM und BBMV einen wichtigen Diskussionsbeitrag. Es ist an der Zeit eine breitere öffentliche Debatte über die geplanten Änderungen der gesetzlichen Rahmenbedingungen zu führen, vor allem aber auch mit den Beteiligten selbst, anstatt über nur über sie.“ so Müller weiter.
Fast 80 Prozent der medizinischen Versorgung werden immer noch von niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten in Praxen sichergestellt. Die räumliche Verteilung von MVZ zwischen städtischen Ballungsräumen und strukturschwächeren ländlichen Räumen entspricht in etwa der Verteilung der Bevölkerung. Häufig vorgebrachte und anderslautende Vorwürfe sind ideologisch geprägt, aber nicht durch die vorliegende Datenlage begründbar.
Die Forderungen nach einer Beschränkung von Gründungsmöglichkeiten durch nicht-ärztliche, private Kapitalgeber können eher dazu führen, dass es insbesondere auch in ländlichen Gebieten weniger attraktive Angebote für Ärzte gibt, im ambulanten Bereich tätig zu sein. Darüber hinaus könnte das Investitionsvolumen im ambulanten Bereich sinken, wenn eine große Zahl von möglichen Kapitalgebern sich nicht mehr an MVZ beteiligen können. Es ist schwer zu erkennen, wie weitere Beschränkungen die ambulante Versorgungssituation verbessern sollten. Es wäre daher sinnvoll, so die Autoren, wieder zu einer Öffnung der Gründungsmöglichkeiten zu kommen. Dies hätte auch den
Vorteil, dass sich wieder weniger finanzstarke und regionale, nichtärztliche Kapitalgeber an MVZ beteiligen könnten, eine Entwicklung, die bereits mit der gesetzlichen Einengung der Gründungsmöglichkeiten im Jahr 2012 gestoppt wurde. Alle bislang diskutierten Maßnahmen zur Begrenzung Medizinischer Versorgungszentren sind sowohl aus verfassungs- als auch aus europarechtlicher Perspektive zumindest fragwürdig.
Das Memorandum zum direkten Download finden Sie hier.
Die Aufzeichnung der Pressekonferenz können Sie hier nachschauen.
Zu den Autoren des Memorandums:
- Prof. Dr. Frank-Ulrich Fricke ist Professor für Gesundheitsökonomie an der Technischen Hochschule Nürnberg.
- Werner Köhler war langjähriger Leitender Verwaltungsdirektor der Landwirtschaftlichen Krankenkasse Franken und Oberbayern in München und Mitglied in verschiedenen Gremien der Gemeinsamen Selbstverwaltung, u. a. Vorsitzender des Zulassungsausschusses Oberbayern und Richter am Sozialgericht München.
- Dr. Stephan Rau ist Rechtsanwalt in München und spezialisiert auf Transaktionen im Gesundheitswesen.
---
Über den BBMV e.V.
Der Bundesverband der Betreiber medizinischer Versorgungszentren e.V. setzt sich für eine breite Trägervielfalt und die bestmögliche Versorgungsqualität für Patientinnen und Patienten im
ambulanten Gesundheitssektor ein. Die Mitglieder betreiben bundesweit Medizinische Versorgungszentren (MVZ) und tragen zur wohnortnahen haus- und fachärztlichen Versorgung bei. Dabei vertreten
sie die gemeinsamen Interessen der Mitglieder gegenüber Politik, Selbstverwaltung und Öffentlichkeit nach den Grundsätzen der Offenheit, Transparenz, Fairness und Integrität.
Über den ALM e.V.
Der ALM e.V. ist der Berufsverband der Akkreditierten Medizinischen Labore in Deutschland und vertritt derzeit über 200 medizinische Labore mit 900 Fachärztinnen und Fachärzten, rund 500
Naturwissenschaftlern und etwa 25.000 qualifizierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Der Zweck des Vereins ist die Förderung und Sicherstellung einer qualitativ hochwertigen labormedizinischen
Patientenversorgung in Deutschland. Die Mitglieder des Verbandes sichern eine flächendeckende Patientenversorgung, auch in strukturschwachen Gebieten. Die Mitgliedslabore sind nach der höchsten
Qualitätsnorm für medizinische Laboratorien (DIN ISO EN 15189) akkreditiert und erfüllen uneingeschränkt die Richtlinie der Bundesärztekammer zur Qualitätssicherung labormedizinischer
Untersuchungen (RiliBÄK).