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Stauch-Eckmann: Kooperation zwischen Krankenhäusern und MVZ-Gruppen nicht behindern

Berlin, den 9.12.2022. Die Regierungskommission für eine moderne und nachhaltige Krankenhausversorgung hat am Dienstag, den 6. Dezember, ihre Vorschläge für eine grundlegende Reform der Krankenhausvergütung vorgelegt. Bundesgesundheitsminister Prof. Dr. Karl Lauterbach sprach in diesem Zusammenhang von einer „Revolution“ für die Krankenhausstruktur in Deutschland.

Teil der Reformempfehlungen ist die Einteilung der Krankenhäuser in drei Versorgungsstufen. Aus Sicht des Bundesverbandes der Betreiber medizinischer Versorgungszentren (BBMV) ist vor allem die Versorgungsstufe 1i von Bedeutung, der eine Schlüsselrolle bei der Überwindung der Sektorengrenzen zugesprochen wird. Krankenhäuser der Versorgungsstufe 1i sollen eine integrierte ambulant/stationäre Versorgung sichern. Sie sollen dabei aus der DRG-Finanzierung herausgenommen werden und vollständig über Tagespauschalen finanziert sein.

Dazu erklärt die Vorsitzende des BBMV e.V., Frau Sibylle Stauch-Eckmann: „Die Reformvorschläge der Regierungskommission sind ein wichtiger Beitrag zur Modernisierung des deutschen Gesundheitssystems. In der weiteren Debatte ist nun entscheidend, dass die Vorschläge nicht isoliert betrachtet werden, sondern im Gesamtkontext diskutiert werden.“

Der Vorschlag, eine Versorgungsstufe 1i für die ambulant/stationäre Versorgung einzuführen, hat großes Potential, die Gesundheitsversorgung in grund- und fachärztlichen Fächern auch in Zukunft sicherzustellen. Dafür ist es notwendig, alle ambulanten Leistungserbringer in der sektorübergreifenden Versorgung aktiv einzubinden. Gerade MVZ und insbesondere MVZ-Gruppen sind die natürlichen Partner bei der sektorübergreifenden Planung der Versorgung. Sie investieren bereits heute, ganz ohne staatliche Zuschüsse und Unterstützung, in leistungsfähige ambulante Versorgungsstrukturen und sind so Teil der Gesundheitsversorgung in der Fläche mit sehr speziellen fachärztlichen und ambulanten Angeboten.

„Dabei kann das MVZ auch räumlich unabhängig vom Ortskrankenhaus sein, um als Kooperationspartner in Frage zu kommen. Gerade als externer Partner erleben wir Synergien und Effizienzgewinne im Sinne der Patientinnen und Patienten – gerade auch mit Blick auf die politisch gewünschte und dringend notwendige Ambulantisierung“, so Stauch-Eckmann.

Deshalb bleiben für die im BBMV organisierten MVZ die Forderungen der Bundesländer und einiger Kassenärztlichen Vereinigungen nach einer Einschränkung von MVZ-Gruppen unverständlich. Mit Blick auf die vor uns liegenden Herausforderungen, ist eine Begrenzung von innovativen Leistungserbringergruppen sogar schädlich und erschwert die Ambulantisierung der Gesundheitsversorgung.

Gerade die Bundesländer sollten die ambulanten Akteure stärken und die Kooperation zwischen Krankenhäusern und MVZ-Gruppen nicht behindern. MVZ-Gruppen erhalten als ambulante Vertragsteilnehmer keine Vorhaltepauschalen und Investitionskostenzuschüsse – und fragen auch nicht danach. Sie finanzieren alle Investitionen in die Strukturen – von der konservativen Praxis bis zum ambulanten OP-Zentrum – selbst und achten auf effiziente patientenorientierte Prozesse. Das belegen die vielen MVZs, die in der Fläche Teil der Gesundheitsversorgung sind.