Berlin, 20.10.2022 – Ärztinnen und Ärzte in medizinischen Versorgungszentren (MVZ) mit Kapitalpartnern weisen gegen sie in den vergangenen Wochen öffentlich erhobene Vorwürfe entschieden zurück. „Es wurden zum Teil von Vertreterinnen und Vertretern der ärztlichen Selbstverwaltung pauschale Vorwürfe gegen MVZ mit Kapitalpartnern erhoben, die nicht im Geringsten mit Fakten belegt werden können“, heißt es in einem offenen Brief von 90 Ärztinnen und Ärzten in leitender Funktion in MVZ mit Kapitalpartnern. Dies betreffe Anschuldigungen wie etwa eine bewusst schlechtere Versorgung der Patientinnen und Patienten, schlechtere Arbeit und ein geringeres Berufsethos der Ärztinnen und Ärzte in MVZ-Gruppen, so das Schreiben an den Vorstand und das Präsidium der der Bundesärztekammer und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV). „Als ärztliche Leiterinnen und Leiter in MVZ, die zu Betreibergesellschaften mit privaten Kapitalpartnern gehören, sind wir über diese Vorwürfe durch Repräsentantinnen und Repräsentanten unserer Standesvertretungen sehr irritiert.“ Sie fordern daher, dass sich KBV und Bundesärztekammer gegen die Verunglimpfung einsetzen und diese einstellen.
Arbeit in MVZ sach- und fachgerecht – gemäß gesetzlichem Auftrag
In ihrem offenen Brief weisen die ärztlichen Leitungen medizinischer MVZ mit Kapitalpartnern auf die bewährte und hervorragende Arbeit ihrer Kolleginnen und Kollegen hin. Dies zeigten auch die ständig steigenden Zahlen von Patientinnen und Patienten, die sich in diesen Praxen gut aufgehoben fühlten. Gemäß gesetzlichem Auftrag müssten die ärztlichen Leiterinnen und Leiter sicherstellen, dass die medizinischen Abläufe sach- und fachgerecht erfolgten. „Wir stehen somit dafür ein, dass die ärztliche Unabhängigkeit in medizinischen Entscheidungen gewahrt ist – unabhängig davon, ob der Träger oder Inhaber des MVZ eine Gruppe von Ärztinnen und Ärzten, ein Krankenhaus oder eine Beteiligungsgesellschaft ist. Wir verwahren uns gegen Äußerungen, die den Anschein erwecken, wir würden dieser Aufgabe nicht nachkommen“, heißt es in dem offenen Brief. Außerdem stellten die Arbeitsverträge von Angestellten in MVZ bereits nach geltendem Recht sicher, dass „alle Ärztinnen und Ärzte weisungsfrei ihrer Arbeit nachgehen können“.
Gleiche Leidenschaft für Berufsausübung wie in anderen Praxen
Als alleinigen Grund für die Geringschätzung der Arbeit der angestellten Ärztinnen und Ärzte in den MVZ sehen die ärztlichen Leitungen die Tatsache, dass sie in einem MVZ in Inhaber- oder Mitinhaberschaft privater Kapitalpartner tätig seien. Dabei übten die angestellten Ärztinnen und Ärzte ihren Beruf „mit gleicher Leidenschaft und Hingabe zu Patientinnen und Patienten aus, wie unsere Kolleginnen und Kollegen in der Einzelpraxis, der Berufsausübungsgemeinschaft oder in den Krankenhäusern“. Gegenteilige Aussagen und Anschuldigungen in Richtung der MVZ mit Kapitalpartnern durch Standesvertretungen sind aus Sicht der ärztlichen Leitungen unverständlich. Diese seien schließlich Vertretungen aller (Vertrags-)Ärztinnen und Ärzte. „Lassen Sie uns eine sachliche und faktenbasierte Diskussion führen. Insbesondere fordern wir Sie auf, sich gegen eine Verunglimpfung unserer Arbeit einzusetzen – und, falls von Ihnen geäußert, diese sofort einzustellen“, so der Appell der ärztlichen Leitungen der MVZ mit Kapitalpartnern. Der Bundesverband der Betreiber medizinischer Versorgungszentren e. V. (BBMV) unterstützt die in dem offenen Brief geäußerten Forderungen der ärztlichen Leitungen von MVZ mit Kapitalpartnern. „Es ist nicht hinnehmbar, dass die ärztliche Tätigkeit der Kolleginnen und Kollegen allein aufgrund der Organisationsform der Praxen diskreditiert wird“, sagt Sibylle Stauch-Eckmann, Vorsitzende des BBMV.
Hier finden Sie den offenen Brief: https://www.bbmv.de/offener-brief
Über den BBMV
Der Bundesverband der Betreiber medizinischer Versorgungszentren e.V. setzt sich für eine breite Trägervielfalt und die bestmögliche Versorgungsqualität für Patientinnen und Patienten im ambulanten Gesundheitssektor ein. Die Mitglieder betreiben bundesweit Medizinische Versorgungszentren (MVZ) und Zweigpraxen und tragen so zur wohnortnahen haus- und fachärztlichen Versorgung bei. Um diese Investitionen in die Qualität der Gesundheitsversorgung tätigen zu können, greifen sie auf private Kapitalpartner zurück.