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Bei Ambulantisierung ambulante Leistungserbringer nicht vergessen

Zu der am Dienstag, den 27. September 2022 vorgestellte zweite Empfehlung der Regierungskommission für eine moderne und bedarfsgerechte Krankenhausversorgung nimmt die Vorsitzende des Bundesverbandes der Betreiber medizinischer Versorgungszentren (BBMV) e.V. wie folgt Stellung: 

 

„Der Vorschlag der Regierungskommission, vollstationär erbrachte Leistungen künftig auch als Tagesbehandlung zu erbringen, darf nicht der Einstieg in die krankenhausexklusive Ambulantisierung sein. Die Ambulantisierung des deutschen Gesundheitswesens wird derzeit noch zu sehr stationär gedacht. Dabei werden die bereits heute bestehenden leistungsstarken ambulanten Strukturen vernachlässigt. Bei der vorgeschlagenen zweiten Reformstufe zur Öffnung der Tagesbehandlungen für vertragsärztliche Leistungserbringer durch Hybrid-DRG, lesen sich noch Vorbehalte hinsichtlich der Qualitätsstandards heraus.

 

Dabei erbringen vertragsärztliche Leistungserbringer bereits heute qualitativ hochwertige ambulante Behandlungen und sind prädestiniert bei der weiteren Ambulantisierung gleichberechtigt und als Kooperationspartner der Krankenhäuser einbezogen zu werden. Gerade MVZ-Gruppen haben in vielen Fachbereichen in den letzten Jahren die nötige Infrastruktur aufgebaut und Qualitätsmanagementprozesse umgesetzt. Auf dieser Grundlage sollte die Politik weiter aufbauen.“