· 

Ersatzkassen bekennt sich zur Trägervielfalt und MVZ mit Beteiligungskapital

BBMV begrüßt differenzierten und sachlichen Vorstoß des vdek in der Diskussion über MVZ mit Beteiligungskapital

 

Der Verband der Ersatzkassen (vdek) sieht für MVZ mit Beteiligungskapital einen festen Platz in der ambulanten Versorgung. In einem Positionspapier mit Regulierungsvorschlägen für MVZ in (Mit-)Inhaberschaft privater Kapitalgeber sprechen sich die Ersatzkassen für den Erhalt der Trägervielfalt aus.  Gleichzeitig werden in dem Papier mit dem Titel „Medizinische Versorgungszentren in der Trägerschaft von Finanzinvestoren: Vielfalt sichern – Fehlentwicklung beseitigen“ Regulierungsvorschläge gemacht.

 

„Es ist gut, dass die Ersatzkassen beim Thema MVZ und Beteiligungskapital in einen differenzierten und sachlichen Dialog eintreten. Damit setzt sich der vdek positiv von den sonst holzschnittartigen Wortbeiträgen der letzten Wochen und Monaten ab“, so der stellvertretende BBMV-Vorsitzende Dr. med. Kaweh Schayan-Araghi.

 

„Die grundsätzlichen Ziele des vdek teilen wir als BBMV: Sicherstellung der ärztlichen Unabhängigkeit in medizinischen Fragen, faire und ausgeglichene Wettbewerbsbedingungen für alle und die bestmögliche Qualität der ambulanten Versorgung. Auch die Überlegung, dass Kapitalgesellschaften auch eine unmittelbare Gründungsbefugnis erhalten könnten, ist ein mutiger und richtiger Vorstoß in der Diskussion. Geht man ins Detail, sehe ich trotzdem noch erheblichen Diskussionsbedarf. Ich schätze, dass einige der Vorschläge die Versorgung mittel- und langfristig verschlechtern.“, fügt der Gründer und Ärztliche Direktor der Artemis Augenkliniken und MVZ hinzu.

 

Dabei bezieht sich der stellvertretende BBMV-Vorsitzende vor allem auf die vorgeschlagenen Höchstgrenzen beim Versorgungsanteil. Die Ersatzkassen schlagen vor, dass die Zulassungsausschüsse weitere Zulassungen von MVZ oder die Anstellung eines Arztes bzw. einer Ärztin untersagen, wenn definierte Marktanteile in Regionen überschritten werden. Allerdings kann individuell – z.B. bei Versorgungsengpässen – abgewichen werden. Die vom vdek genannten Quoten müssen im Detail diskutiert werden. Die sehr unterschiedlichen Versorgungsituationen in den Regionen Deutschlands müssen dabei berücksichtigt werden.

 

„Die Entscheidungen der Zulassungsausschüsse sind bereits heute zu zersplittert und von Einzelfällen geprägt. Wir brauchen für alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer in der vertragsärztlichen Versorgung mehr Stringenz, Klarheit und vor allem Verlässlichkeit bei der Entscheidungsfindung, nicht das Gegenteil.“, so Dr. Schayan-Araghi.

 

Schlimmer seien die möglichen Auswirkungen der Regelungen in der Praxis. Anträge auf Zulassung und Anstellung würden bis zum Abschluss der Prüfung der Versorgungsanteile und ob ggf. Ausnahmen angewendet werden sollen, noch mehr Zeit in Anspruch nehmen als es bereits heute der Fall ist. Es muss vielmehr sichergestellt werden, dass die bereits heute langen Verfahrenswege keinesfalls nochmals verzögert werden dürfen. Es wäre fatal, wenn durch noch mehr Regulierung im bereits jetzt überregulierten Gesundheitswesen die Versorgung schlechter wird.

 

Dr. Schayan-Araghi sieht die Gefahr, dass Ärztinnen und Ärzte solange nicht warten werden; „Die Ärztinnen und Ärzte, werden nicht ewig auf die Zulassung oder Genehmigung warten. Sie haben heute freie Wahl, wo sie arbeiten wollen. Gerade in Regionen, die eben nicht besonders üppig besetzt sind, kann, das schnell zu einer spürbaren Verschlechterung der Versorgung führen, weil die Praxen dann wegen fehlender Nachfolge geschlossen werden. Die reale Situation muss bei solchen Vorschlägen berücksichtigt werden: Wir brauchen jede und jeden, der Versorgung heute und morgen sicherstellen kann und dürfen uns durch Bürokratie nicht lähmen.“

 

Auch bei den Vorgaben zur Ärztlichen Leitung ist der Arzt skeptisch: „Es ist bereits heute schwierig, geeignete Ärztinnen und Ärzte für die Übernahme der Position der Ärztlichen Leitung zu gewinnen. Viele sind ja gerade in Anstellung tätig, weil sie nicht mehr, sondern weniger Verantwortung tragen möchten. Vorschläge, wie die Vorgabe der 8 Quartale in der ambulanten Versorgung tätig zu sein, schränken die Möglichkeit geeignete Kandidatinnen und Kandidaten für die Position zu begeistern nur weiter ein. Grundsätzlich habe ich nicht den Eindruck, dass es bei den Ärztlichen Leiterinnen und Leitern in MVZ eine Schieflage gibt, die behoben werden müsste.“

 

Insgesamt begrüßt der BBMV-Vize aber die angestoßene – insbesondere sachliche – Diskussion durch die Ersatzkassen. Er verknüpft damit die Hoffnung, dass sich auch andere diesem Ton anschließen und damit eine zielführende Debatte geführt werden kann.