BBMV-Vorsitzende kritisiert Beschluss der 95. Gesundheitsministerkonferenz zu medizinischen Versorgungszentren (MVZ)
Die Gesundheitsministerinnen und –minister der Länder haben auf der 95. Gesundheitsminister-konferenz (GMK) in Magdeburg erneut Regulierungsschritte gegen MVZ-Gruppen in
(Mit-)Inhaberschaft privater Kapitalpartner gefordert. Im Zentrum steht dabei die räumliche Einschränkung von MVZ-Gründungen durch Krankenhausträger.
„Die Auseinandersetzung über die Zukunft der ambulanten Versorgung und welche Rolle MVZ-Gruppen einnehmen können hat eine sachliche und faktenbasierte Debatte verdient“, so Sibylle Stauch-Eckmann. „Das erwarte ich insbesondere von den politischen Verantwortlichen in den Ländern. Mit den Beschlüssen der GMK drehen wir uns weiter im Kreis.“, so die BBMV-Vorsitzende weiter mit Blick auf die Forderung einer Einschränkung der MVZ-Gründungen durch Krankenhausträger.
Bereits 2018 hatte der Bundesrat im Zuge der Beratungen zum Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) diese Forderungen erhoben. Der Bundestag hatte diese jedoch verworfen, ebenso wie ein Gutachten des Bundesgesundheitsministeriums aus dem Jahr 2020. Eine solche Einschränkung verschlechtere die Patientenversorgung in der Fläche und führt dazu, dass MVZ fast ausschließlich von Klinik-Gruppen gegründet werden können.
Die Gesundheitssenatorin Hamburgs, Frau Dr. Melanie Leonhard (SPD), begründet die Forderungen einer Regulierung damit, dass es mittlerweile zahlreiche Fachrichtungen gäbe, in denen investorengetragene MVZ deutlich überwiegen würden. Diese Aussage trifft für die patientennahen Fächer der hausärztlichen, sowie der allgemeinen und spezialisierten fachärztlichen Versorgung nicht zu, wie Daten der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) zeigen. Der Anteil der Ärztinnen und Ärzte, die in einem MVZ tätig sind liegt in diesen Fachrichtungen deutlich unter denen in selbstständiger Niederlassung oder Gemeinschaftspraxen.
Dazu kommentiert die BBMV-Vorsitzende: „Diese Unwissenheit selbst an höchster Stelle über das Versorgungsgeschehen zeigt mir, dass wir zugänglichere Informationen benötigen. Die Informationen liegen alle vor, man müsste sie nur zusammentragen. Das wäre ein guter Beitrag zu mehr Transparenz. Wenn wir dann noch zu einer faktenbasierten Diskussion auf Grundlage des Rechtsgutachtens des Bundesgesundheitsministeriums kommen, statt Scheindebatten über Träger- und Inhaberschaft zu führen, dann können wir endlich die echten Herausforderungen in der ambulanten Versorgung angehen.“
Verweise:
Prof. Dr. Andreas Lardurner, Prof. Dr. Ute Walter, Prof. Dr. Beate Jochimsen: Stand und Weiterentwicklung der gesetzlichen Regelungen zu medizinischen Versorgungszentren (MVZ), erstattet dem Bundesministerium für Gesundheit im November 2020.
KBV, Gesundheitsdaten 2021: https://gesundheitsdaten.kbv.de/cms/html/17019.php
Titelbild: Medicover