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„Schlüssel zum Erfolg sind Patientenzufriedenheit und Vertrauen“

Sibylle Stauch-Eckmann; BBMV
Sibylle Stauch-Eckmann, Vorsitzende BBMV e.V.

BBMV-Vorsitzende Sibylle Stauch-Eckmann kritisiert Fernsehbeitrag von Panorama 3

 

„Die bestmögliche Versorgung der Patientinnen und Patienten ist das maßgebliche Ziel von MVZ-Gruppen.“, stellt Sibylle Stauch-Eckmann, Vorsitzende des Bundesverbandes der Betreiber medizinischer Versorgungszentren (BBMV) mit Blick auf den Beitrag von Panorama 3 klar.

 

Frau Stauch-Eckmann empfiehlt in der Diskussion mehr Sachlichkeit. Mit dem Ende 2020 vorgelegten Rechtsgutachten im Auftrag des Bundesministeriums für Gesundheit läge eine geeignete Diskussionsgrundlage über den Umgang mit MVZ und deren Finanzierung vor.

„Leider ist es offenbar so, dass trotz monatelanger Recherchen das Gutachten von Prof. Dr. Ladurner und seinen Kolleginnen Prof. Dr. Ute Walter und Prof. Dr. Beate Jochimsen von der Panorama 3-Redaktion übersehen wurde. Denn dort wird genau dieses Thema aufgegriffen und über 175 Seiten hinweg im Detail analysiert. Ein solcher Beitrag wäre nach der Lektüre des Gutachtens sicherlich nicht entstanden.“, so Frau Stauch-Eckmann weiter.

 

Das Rechtsgutachten ist öffentlich abrufbar und wurde in der Fachöffentlichkeit breit diskutiert. Das gilt leider nicht für das im Fernsehbeitrag genannte Gutachten der Kassenärztlichen Vereinigung Bayern (KVB). Das sei Grundvoraussetzung für eine seriöse Diskussion, findet Frau Stauch-Eckmann: „Wir sind auf dieses Auftragsgutachten der KVB sehr gespannt. Alle Teilnehmer an der vertragsärztlichen Versorgung, von MVZ-Gruppe bis selbstständig niedergelassenem Arzt, unterliegen dem gleichen Vergütungssystem mit festgelegten Preisen. Wir sind sehr gespannt, wie da ein Teilnehmer mehr abrechnen können soll, als andere.“

 

Weiter führt sie aus: „Die pauschale Kritik an ‚Investoren‘ verkennt, dass der Schlüssel zum Erfolg in der ambulanten Versorgung nur eine hochwertige Gesundheitsversorgung und Zufriedenheit der Patientinnen und Patienten sein kann. Da gibt es keine Unterschiede zwischen einer MVZ-Gruppe mit Kapitalpartnern und unternehmerisch selbstständigen Ärztinnen und Ärzten. Bleiben die Patientinnen und Patienten aus, oder haben diese kein Vertrauen zu ihren behandelnden Ärztinnen und Ärzten, kann keine Praxis erfolgreich betrieben werden.“

 

Mit Blick auf die Behauptung von Monopolstrukturen in der augenärztlichen Versorgung zeigt sich die BBMV-Vorsitzende irritiert:

„Die Diskussion geht an der Versorgungsrealität vorbei. Die Bedarfsplanung führt ja gerade dazu, dass die Anbietervielfalt – gerade im fachärztlichem Bereich – eingeschränkt wird. Nehmen sie das Beispiel eines kleinen, ländlichen Planungsbereichs.  Wenn dort 3 Kassensitze existieren und zwei, oder alle drei Sitze bei einem selbstständigen niedergelassenen Arzt liegen, höre ich keine Beschwerden über eine Dominanz von Seiten der berufsständischen Interessenvertreter.“

 

Entscheidend sei, dass die Diskussion weg von der Trägerschaft müsse und hin zur Versorgungsqualität für die Patientinnen und Patienten. „Die Trägerschaft einer Gesundheitseinrichtung sagt nichts über die medizinische Qualität aus. Gleichzeitig wertet die Diskussion die Arbeit von über 20.000 angestellten Ärztinnen und Ärzten in MVZ ab. Der Fokus sollte daher lieber auf die Erarbeitung von Kriterien gelegt werden, die einen trägerübergreifenden Vergleich der Versorgungsqualität im ambulanten Bereich ermöglichen.“, schließt die Vorsitzende des Verbandes.

 

 

 

Als Bundesverband der Betreiber medizinischer Versorgungszentren e.V. setzen wir uns für eine breite Trägervielfalt und die bestmögliche Versorgungsqualität für Patientinnen und Patienten im ambulanten Gesundheitssektor ein. Unsere Mitglieder betreiben bundesweit Medizinische Versorgungszentren (MVZ) und tragen flächendeckend zur haus- und fachärztlichen Versorgung bei. Um diese Investitionen in die Qualität der Gesundheitsversorgung tätigen zu können, greifen unsere Mitglieder auf private Kapitalpartner zurück.