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Medizinische Versorgung muss sichergestellt bleiben

Zukunftsfähige Strukturen dürfen nicht weiter eingeschränkt werden

Berlin, 09.01.2024 | Zum heutigen Treffen des Bundesgesundheitsminister Prof. Dr. Karl Lauterbach mit Vertreterinnen und Vertretern der Haus- und Fachärzte, sowie Krankenkassen können Sie die Vorsitzende des Bundesverbands der Betreiber medizinischer Versorgungszentren (BBMV) e.V., Sibylle Stauch-Eckmann wie folgt zitieren:

 

„Es ist gut, dass die Herausforderungen der ambulanten Gesundheitsversorgung nun auch die Aufmerksamkeit des Bundesgesundheitsministers erhalten. Zu lange spielten die ambulanten Leistungserbringer in seiner Amtszeit keine Rolle.

 

Der Bundesgesundheitsminister hat Recht, wenn er sagt, dass die Herausforderungen sich nicht nur mit mehr Geld lösen lassen. Tatsächlich sich die überbordende Regulierung und Bürokratie mit verantwortlich für den Frust bei Ärztinnen, Ärzten und medizinischem Fachpersonal.

 

Zur Wahrheit gehört aber auch, dass es auch einen gesellschaftlichen Wandel in der Ärzteschaft gibt. Dass es immer weniger junge Medizinerinnen und Mediziner gibt, die sich selbstständig niederlassen wollen, liegt nicht nur an der Vergütung und der Bürokratie. Hier sind auch Vereinbarkeit mit Beruf und Familie und Flexibilität in der Lebensführung entscheidend.

 

Bereits heute sind rund ein Drittel der Haus- und Fachärzte über 60 Jahre alt und stehen damit kurz vor dem Ruhestandsalter. Für sie wird es immer schwieriger, eine Nachfolge für ihre Arztpraxis zu finden. Daher sind Medizinische Versorgungszentren (MVZ) die Versorgungsform der Zukunft. Hier können Ärztinnen und Ärzte mit anderen Fachberufen gemeinsam unter einem Dach die ambulant-medizinische Gesundheitsversorgung sicherstellen.

 

Dass der Bundesgesundheitsminister neben der Reform der hausärztlichen Honorierung und dem Bürokratieabbau in der Vergangenheit auch angekündigt hat, die Gründung und Betrieb von MVZ im Versorgungsgesetz I zu erschweren, halte ich vor diesem Hintergrund für eine Gefährdung der flächendeckenden Gesundheitsversorgung.“