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Gespräch mit Dr. Bettina Hoffmann, Spitzenkandidatin der hessischen Grünen zur Bundestagswahl

Teilnehmerinnen des BBMV Gesprächs in Melsungen vor der Zweigpraxis des MVZ Lichtblick Nord - BBMV
v.l.n.r.: Simon-David Haß (Assistenz der Geschäftsleitung), Erik Schmoock (Regionalleiter Süd Artemis Augenkliniken), Dr. Bettina Hoffmann, MdB (Spitzenkandidatin B90/Grüne Hessen), Gernot Nahrung (BBMV), Nathalie Jänner (Sprecherin B90/Grüne Melsungen)

Auf Einladung des BBMV besichtigte die Bundestagsabgeordnete Dr. Bettina Hoffmann die augenärztliche Zweigpraxis des Lichtblick MVZ Nordhessen in Melsungen. Die nordhessische Kleinstadt ist bekannt für ihre Fachwerkhäuser und bot die perfekte Kulisse für ein Gespräch über die Herausforderungen der fachärztlichen Versorgung in ländlichen Regionen.

 

 

Frau Dr. Bettina Hoffmann, MdB wurde 2017 in den Deutschen Bundestag gewählt. Die promovierte Biologin war 3 Jahre ordentliches Mitglied im Gesundheitsausschuss und ist für die Grüne Fraktion Sprecherin für Umweltpolitik und Umweltgesundheit. Als derzeit einzige Grünen-Abgeordnete der Region vertritt sie für ihre Fraktion gesamt Nordhessen im Bundestag. Das Thema „ländlicher Raum“ gehört somit neben der Umweltpolitik und der Umweltgesundheit zu ihren drei Kernthemen.

 

Auf Einladung des BBMV besuchte Frau Dr. Hoffmann gemeinsam mit Vertreterinnen und Vertretern der örtlichen Parteigliederungen, die Augenarztpraxis der Lichtblick MVZ Nordhessen in Melsungen. Im Fokus stand die ärztliche Versorgung in ländlichen Räumen. Nicht nur in der Augenheilkunde, sondern generell wird es immer schwieriger, junge Ärztinnen und Ärzte für eine selbstständige Niederlassung auf dem Land zu gewinnen.

Zwar gibt es sowohl von Kommunen, wie auch Ländern und KVen verschiedenste Förderangebote, allerdings ohne einen ausreichenden und flächendeckenden Effekt zu erzeugen, der die Versorgung sicherstellen könnte. Herr Erik Schmoock, Regionalleiter Süd der Artemis Augenkliniken führte dies am Beispiel der Augenheilkunde aus.

Die Politik müsse daher stärker die telemedizinischen Möglichkeiten fördern. Bereits derzeit können in vielen ländlichen Region Arztpraxen nicht besetzt werden. Selbst für größere MVZ mit ihren attraktiven Angeboten wird es zunehmend schwieriger für solche „Problemregionen“ Ärztinnen und Ärzte zu gewinnen.

 

Ein wichtiger Schritt in der kommenden Legislaturperiode ist laut Erik Schmoock daher, die rechtlichen Möglichkeiten in solchen Regionen für „Arztassistenten“ (z.B. erfahrene und qualifizierte MFA) zu schaffen, die den Patientinnen und Patienten als fachlicher Erstkontakt oder für Verlaufskontrollen zur Verfügung stünden. Diese arbeiten in Zweigpraxen von Ärztinnen/Ärzten oder MVZ, sie werden fachlich überwacht und angeleitet, können und dürfen aber auch bei Abwesenheit eines Arztes oder einer Ärztin delegationsfähige Leistungen übernehmen. Die Zweigpraxis ist telemedizinisch an die Hauptpraxis angebunden, sodass Ärztinnen und Ärzte stets von den Befunden Kenntnis erhalten oder auch per Videokommunikation mit den Patientinnen und Patienten sprechen können. Bei Befunden, die eine weitere unmittelbare Untersuchung durch einen Arzt bzw. eine Ärztin, oder eine sonstige ärztliche, nicht delegationsfähige Maßnahme erforderlich machen, wird diese durch das Praxis- bzw. MVZ-Team veranlasst. Natürlich müssen hierbei auch die modernen telemedizinischen Möglichkeiten intensiv genutzt werden. Hierdurch wird die Attraktivität der Pflege- und Heilhilfsberufe - aber auch des Arztberufes - gesteigert und die wohnortnahe medizinische Versorgung sichergestellt.

 

Zudem ist auch die Modernisierung der Selbstverwaltung nötig, um die ambulante Versorgung auf dem Land in Zukunft zu sicher.

Vor allem die Ausgründung von Zweigpraxen eines MVZ in ländlichen Gebieten ist ein wichtiges Instrument, um das Versorgungsangebot im fachärztlichen Bereich zu sichern. Obwohl der Gesetzgeber mit der Einführung des Vertragsarztrechtsänderungsgesetzes (VÄndG) die Gründung von Zweigpraxen (Nebenbetriebsstätten) erleichtert hat – auch außerhalb des eigenen KV-Bereichs – ist die Genehmigungspraxis für durch MVZ beantragte Zweigpraxen sehr unterschiedlich und grundsätzlich restriktiv. Eine flächendeckende Versorgung in ländlichen Regionen wird dadurch erheblich erschwert. Hier ließe sich durch klarere Formulierungen im SGB V der Auslegungsspielraum der KV einschränken, wodurch die Spruchpraxis einheitlicher würde.