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BBMV begrüßt Empfehlungen des Rechtsgutachten im Auftrag des Bundesgesundheitsministeriums

Vorsitzende des BBMV Sibylle Stauch-Eckmann – Bundesverband der Betreiber medizinischer Versorgungszentren - BBMV

 

Das Bundesgesundheitsministerium hat kurz vor Weihnachten das mit Spannung erwartete Rechtsgutachten über „Stand und Weiterentwicklung der gesetzlichen Regelungen zu medizinischen Versorgungszentren (MVZ)“ vorgestellt.

 

Das von Herrn Prof. Dr. Andreas Ladurner, Frau Prof. Dr. Ute Walter und Frau Prof. Dr. Beate Jochimsen gemeinsam erstellte Gutachten betrachtet umfassend die Entwicklung und den status quo der medizinischen Versorgung durch MVZ in Deutschland. Zugleich machen die Gutachter konkrete Vorschläge zur Weiterentwicklung des regulatorischen Rahmens von MVZ.

 

 

„Als BBMV begrüßen wir die Ergebnisse und Vorschläge zur Weiterentwicklung des Rechtsrahmens für MVZ sehr und freuen uns über die wohltuende Sachlichkeit, mit der die Gutachter nüchtern und faktenbasiert die Entwicklung und den status quo der medizinischen Versorgung durch MVZ analysieren Die Empfehlungen an das Bundesgesundheitsministerium stammen aus der Betrachtung der Realität und stellen einen dringend benötigten Perspektivenwechsel, zu den ansonsten meist interessensgeleiteten Vorschlägen, in der Diskussion über die Zukunft der MVZ dar“, erklärt Sibylle Stauch-Eckmann, Vorsitzende des BBMV.

 

Hervorzuheben ist vor allem, dass die Gutachter zu dem Ergebnis gelangen, dass die Behauptung, von MVZ mit Kapitalbeteiligung ginge eine Gefahr für die Patientenversorgung aus, sich nicht bestätigen lässt. „Diese Feststellung kommt selbstverständlich nicht überraschend. Zu diesem Ergebnis kommt auch eine vom BBMV in Auftrag gegebene Untersuchung beim Institut für Gesundheitsökonomik, wonach die Trägerschaft unerheblich für die Versorgungsqualität und Mitarbeiterzufriedenheit im MVZ ist – wäre dem nicht so, dann ließe sich in den 17 Jahren seit Einführung der MVZ dies längst feststellen.“, so Stauch-Eckmann weiter.

 

Zu Recht raten die Gutachter daher vor weiteren regionalen und fachlichen Einschränkung der Gründungsmöglichkeiten von MVZ durch zugelassene Krankenhäuser ab. Bereits im Gesetzgebungsverfahren zum Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) im Jahr 2019 wurden diese Vorschläge mit Verweis auf die negativen Auswirkungen auf die Patientenversorgung und die Gefahr einer Bevorzugung bestimmter Krankenhausgruppen verworfen. „Damit sollte diese Diskussion in Zukunft vom Tisch sein und Platz für die zweckdienlichen Vorschläge machen, die die Gutachter vorlegen“, schlussfolgert Stauch-Eckmann.